DIE NEUE ENERGIEEINSPARVERORDNUNG (EnEV)
DER ENERGIEPASS WIRD PFLICHT !
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben am 17. November 2006 den lang erwarteten Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) veröffentlicht. Damit legen die Ministerien einen detaillierten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude vor.

Was regelt die neue EnEV?
- Energieausweise für Gebäude
- Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
- Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau
- Mindestanforderungen für Heizungs- Kühl- und Raumlufttechnik
- Mindestanforderungen für die Warmwasserversorung
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis auszuhändigen.

Die Erstellung von Energieausweisen für Neubau und Bestand gehört zu unserem Betätigungsfeld. Für Bestandsgebäude erstellen wir in diesem Zuge ein Gesamtkonzept mit Vorschlägen für eine energetische Sanierung des Gebäudes.

Quelle Garfik:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)