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SiGe - Koordination
Sämtliche, nach der Baustellenverordnung bzw. nach der Baugenehmigung geforderte Tätigkeiten als SiGe-Koordinator können wie folgt wahrgenommen werden:
- Erstellen der Vorankündigung, Übergabe an das Gewerbeaufsichtsamt.
- Mithilfe zur Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung.
- Erstellen eines SiGe-Planes und bei Bedarf entsprechende Anpassung an den Bauablauf.
- Baubegehungen mit Erstellung von Protokollen nach Erfordernis.
- Erstellen einer Unterlage nach der Baustellenverordnung.
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