SiGe - Koordination

Sämtliche, nach der Baustellenverordnung bzw. nach der Baugenehmigung geforderte Tätigkeiten als SiGe-Koordinator können wie folgt wahrgenommen werden:

 - Erstellen der Vorankündigung, Übergabe an das Gewerbeaufsichtsamt.

 - Mithilfe zur Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des
  Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung.

 - Erstellen eines SiGe-Planes und bei Bedarf entsprechende  
  Anpassung an den Bauablauf.

 - Baubegehungen mit Erstellung von Protokollen nach Erfordernis.

 - Erstellen einer Unterlage nach der Baustellenverordnung.